JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 11 / 2004
Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KindUG, ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Ein auf "Regelunterhalt" lautender Titel war nur nach Maßgabe des Art. 5 § 3 KindUG in einen solchen nach § 1612a BGB umwandelbar. Diese Möglichkeit bestand jedoch nur bis zum 30.6.2003. Aus diesem Grund kann eine Abänderung nur noch nach § 323 ZPO erfolgen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 127/04 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Gegen die Bestellung zum Ergänzungspfleger oder Vormund können sich nur das minderjährige Kind, seine Eltern und jetzigen Pflegeeltern sowie das Jugendamt wenden. Verwandte und Verschwägerte sind hiervon ausgeschlossen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 199/04 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Gegen die Bestellung zum Ergänzungspfleger oder Vormund können sich nur das minderjährige Kind, seine Eltern und jetzigen Pflegeeltern sowie das Jugendamt wenden. Verwandte und Verschwägerte sind hiervon ausgeschlossen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 190/04 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Gegen die Bestellung zum Ergänzungspfleger oder Vormund können sich nur das minderjährige Kind, seine Eltern und jetzigen Pflegeeltern sowie das Jugendamt wenden. Verwandte und Verschwägerte sind hiervon ausgeschlossen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 189/04 | |