JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 06 / 2004
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Der erweiterte Gerichtsstand der Erbschaft erfasst auch Streitigkeiten unter den Miterben, wenn Anlass des Ausgleichsanspruchs eine Nachlassverbindlichkeit ist (hier: Pflichtteilsanspruch eines Dritten) und die Miterben für diese Nachlassverbindlichkeit gesamtschuldnerisch einzustehen haben. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 AR 17/04 (Zust) | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, HausratsVO, FGG, BGB |
| Leitsatz: | Ergeht in einem isolierten FGG-Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung eine einstweilige Anordnung, ist hiergegen die sofortige Beschwerde zulässig, denn nach § 621g ZPO finden die Vorschriften der §§ 620a ff ZPO nur entsprechende Anwendung. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 64/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BRAO, BGB |
| Leitsatz: | Zum evidenten Vollmachtsmissbrauch eines Liquidators durch Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Beantragung der Bestellung eines Notgeschäftsführers. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 12/04 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Entscheidungen über ein Gesuch um Prozesskostenhilfe sind grundsätzlich nach dem aktuellen Erkenntnisstand des Gerichtes zu treffen. Wenn die Bearbeitung des Gesuchs jedoch durch nachlässige oder sonst fehlerhafte Bearbeitung verzögert wird ist, zu berücksichtigen, ob sich die Prognose zwischen dem möglichen und tatsächlichen Entscheidungszeitpunkt wesentlich verändert hat. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 53/04 | |