JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 03 / 2004
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Der Anbieter im Rahmen einer Internetversteigerung hat darzulegen und zu beweisen, dass ein Vertrag mit der Person des Ersteigerers zustanden gekommen ist. Wendet in einem solchen Fall der Beklagte ein, dass eine fremde Person unrechtmäßig mit seinem Passwort an der Versteigerung teilgenommen hat, tritt keine Beweislastumkehr nach Gefahrkreisen ein: Es ist gerichtsbekannt, dass die Nutzung des Internets mit Gefahren verbunden ist, weil es technisch möglich ist, auch ein ordnungsgemäß geschütztes Passwort "auszuspähen" (Stichwort z. B. Trojaner und "Passwortklau") und rechtswidrig zu Lasten des Inhabers zu nutzen. Der Senat verkennt nicht, dass dann, wenn dem Verkäufer die Beweislast für das Zustandekommen des Vertrages im Rahmen einer Internetversteigerung auferlegt wird, Fälle von Kaufreue auf Seiten des Käufers ohne Folgen bleiben. Dieses Risiko geht der Verkäufer bei der Nutzung einer Internetauktion in Kenntnis der Missbrauchsmöglichkeiten ein. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 9 U 145/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Wird über die Hauptsache durch Vollstreckungsbescheid und über die Kosten nach einem auf den Kostenpunkt beschränkten Einspruch durch kontradiktorisches Urteil entschieden, ist dieses gemäß § 99 Abs. 1 ZPO zwar nicht mit der Berufung, aber in entsprechender Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar; § 93 ZPO ist entsprechend anwendbar. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 2 U 28/03 | |
"Oberlandesgericht Naumburg - Entscheidungen 03 / 2004 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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