JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 12 / 2003
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, SortG, NachbauVO, HGB |
| Leitsatz: | Einer Vereinigung von Sortenschutzinhabern steht gegen Aufbereiter ein uneingeschränkter Anspruch auf Auskunft über den Umfang der Aufbereitungshandlungen von geschützten Sorten der Mitglieder der Vereinigung zu, wenn von dem Aufbereiter wenigstens eine geschützte Sorte aufbereitet worden ist. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 7 U 86/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Zu den ärztlichen Sorgfaltspflichten bei Anwendung eines anerkannten, aber nicht ungefährlichen Medikamentes (hier: Antiepilepticum). 2. Das Verschulden eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei der Medikation bzw. einer unterlassenen Risikoaufklärung setzt die Kenntnis des Arztes bzw. dessen fahrlässige Unkenntnis von den schädlichen Nebenwirkungen des Medikaments voraus. 3. Über die Frage, welche Kenntnisse ein Facharzt für Neurologie in einem bestimmten Zeitraum über schädliche Nebenwirkungen eines von ihm therapeutisch eingesetzten Medikaments hätte haben müssen, ist regelmäßig ein neurologisch-fachärztliches Sachverständigengutachten einzuholen; die bloße Internetrecherche kann allenfalls im Ausnahmefall eine genügende Entscheidungsgrundlage bieten (hier: abgelehnt). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 W 7/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, HausratsVO |
| Leitsatz: | Entscheidungen nach der HausrVO sind wegen Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse nur dann abänderbar, wenn das Erstgericht bei Kenntnis der veränderten Umstände mit großer Wahrscheinlichkeit anders entschieden hätte (Brudermüller in Palandt, BGB, 61. Auflage, Anhang zu §§ 1361a, 1361b, 17 HausrVO Rn. 2). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 190/03 | |
| Rechtsgebiete: | VZOG, BGB, VermG |
| Leitsatz: | Nur der staatliche Verwalter gem. § 1 Abs. 4 VermG hat im Verhältnis zum Berechtigten (=Restitutionsgläubiger) eine echte Treuhänderstellung inne, die die analoge Anwendung des Auftragsrechts rechtfertigt. Zwischen dem Verwalter, der im Auftrag eines Restitutionsschuldners (Verfügungsberechtigten) handelt, und dem Restitutionsgläubiger bestehen keine Rechtsbeziehungen, die eine analoge Anwendung des Auftragsrechts rechtfertigten. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 4 U 138/03 | |