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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum10 / 2003 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 10 / 2003



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 5 W 36/03 vom 16.10.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Lässt die beabsichtigte Rechtsverfolgung eine Quotenverbesserung vom 8 v. H. erwarten, kann den Insolvenzgläubigern zuzumuten sein, die dazu erforderlichen Kosten aufzubringen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 5 W 36/03



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 137/03 vom 16.10.2003

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, ZVG
Leitsatz:1. Die fehlende Zustimmung nach § 1365 Abs. 1 BGB kann mit der Klage nach § 771 ZPO gerügt werden.

2. Die Einstellung nach §§ 771, 769 ZPO ist nicht identisch mit derjenigen des Vollstreckungsgerichts nach § 180 Abs. 3 ZVG.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 137/03

OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U 17/03 vom 10.10.2003

Rechtsgebiete:GG, BRAO, UWG, BDSG
Leitsatz:1. Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung restriktiv auszulegen. Es ist nicht gleichzusetzen mit der - zulässigen - Werbung um einzelne Mandanten und nicht schon immer dann verletzt, wenn der Anwalt sein Ziel, in einer konkreten Angelegenheit mandatiert zu werden, zu erkennen gibt. Abzustellen ist auf Bewertung der Relation zwischen der Intensität des konkreten Beratungsbedarfs (Notsituation) und der Intensität der anwaltlichen mandatsbezogenen Werbung (Bedrängung, Nötigung, Überrumplung).

2. Eine anwaltliche Werbung ist wettbewerbswidrig i. S. v. § 1 UWG, wenn sie mit dem grundrechtlich geschützten Recht der Empfänger der Werbung auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar ist. Die ist der Fall, wenn sich der Rechtsanwalt eines in nach § 28 und 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG unzulässiger Weise beschafften Anschriftenverzeichnisses bedient.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 17/03

OLG-NAUMBURG – Urteil, 5 U 77/03 vom 01.10.2003

Rechtsgebiete:AGBG
Leitsatz:Pfändbares Vermögen ist bei der Beurteilung der krassen finanziellen Überforderung von Bürgen und Mithaftenden in der Weise zu berücksichtigen, dass der ermittelte Wert des pfändbaren Vermögens von der Bürgschafts- oder mit übernommenen Schuld abgezogen wird. Nur wenn der pfändbare Teil des Einkommens des Bürgen oder Mithaftenden die auf den so ermittelten Schuldbetrag entfallenden laufenden Zinsen voraussichtlich nicht abdeckt, liegt eine krasse finanzielle Überforderung vor (Nobbe/Kirchhof in BKR 2001, 5, 10).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 5 U 77/03


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