JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 09 / 2003
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | StVollzG, ZPO, GKG |
| Leitsatz: | Nach § 120 Abs. 2 StVollzG sind auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe die Vorschriften der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden. Daraus folgt keine unmittelbare Anwendung der §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, wonach in Zivilsachen die Versagung von Prozesskostenhilfe grundsätzlich mit sofortiger Beschwerde anfechtbar ist, wenn diese Entscheidung im ersten Rechtszug des Amts- oder Landgerichts ergangen und dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Ws 275/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, HausrVO |
| Leitsatz: | 1. Haben sich die Parteien über eine Gesamtheit von Gegenständen geeinigt und verbleibt nur ein einziger - wertvoller - Gegestand im Verteilungsstreit, kann ein Hausratsverteilungsverfahren beantragt werden. 2. Das Verfahren beschränkt sich auf die Verteilung des im Zuteilungsstreit verbliebenen Gegenstandes. 3. Ist ein Wertausgleich zu zahlen ist nur der Wertausgleich für den der Verteilung unterliegenden Gegenstandes festzusetzen; die Wertdifferenz aus der einvernehmlichen Aufteilung ist nicht Gegenstand des Hausratsverfahrens. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 211/02 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, BGB, ZPO, BauGB |
| Leitsatz: | 1. Eine zulässige, über § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG zu einem Erstattungsanspruch führende Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahme des Verfügungsberechtigten ist es auch, wenn das Mietobjekt über Modernisierungen (hier: Erneuerung der Fenster, Heizungs-, Sanitär- und Fassadensanierung) am Wohnungsmarkt gehalten und Leerstand verhindert wird. 2. Ist eine Gesamtsanierung wirtschaftlich sinnvoll, muss sich der Verfügungsberechtigte nicht auf das "Notwendige", also Stückwerk, beschränken. 3. Eigene Arbeitsleistungen sind dem Verfügungsberechtigten nicht zu erstatten. 4. Nimmt der Verfügungsberechtigte für zulässige Maßnahmen Fremdmittel in Anspruch, so kann er die in diesem Zusammenhang aufgewandten Finanzierungskosten (Zinsen) als weiteren Aufwand erstattet verlangen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 11 U 91/02 | |
"Oberlandesgericht Naumburg - Entscheidungen 09 / 2003 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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