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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum07 / 2003 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 07 / 2003



Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 3 WF 104/03 vom 29.07.2003

Rechtsgebiete:KindUG, GewaltschutzG, ZPO
Leitsatz:Der Gesetzgeber hat mit dem KindUG die Möglichkeit geschaffen, sogenannte statische Titel (§ 1612 BGB) in dynamische Titel (§ 1612a BGB) umzuwandeln. Diese Möglichkeit ist befristet bis zum 30.06.2003 (Art. 8 Abs. 2 KindUG).

Wird gegen einen rechtzeitig ergangenen Beschluss sofortige Beschwerde eingelegt und ist über diese erst nach dem 30.06.2003 zu entscheiden, fehlt für eine Abänderung die rechtliche Grundlage; der Abänderungsbeschluss ist daher aufzuheben.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 104/03



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 14 WF 192/02 vom 25.07.2003

Rechtsgebiete:ZPO, Regelbetrag-VO, BGB
Leitsatz:Auch im Rahmen des § 91a ZPO sind die Grundsätze für eine anderweitige Kostentragungspflicht nach § 93d ZPO zu berücksichtigen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 192/02

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 Wx 9/02 vom 24.07.2003

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, FGG
Leitsatz:1. Der Beschluss des Beschwerdegerichts, ein Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung eines leiblichen Elternteils zur Adoption seines Kindes nicht auszusetzen im Hinblick auf ein gleichzeitig noch laufendes Verfahren dieses Elternteils auf Übertragung der elterlichen Sorge, ist - trotz seines Charakters als regelmäßig unanfechtbare Zwischenentscheidung - selbstständig anfechtbar.

2. Eine Beweisanordnung sowie eine Entscheidung über einen Antrag auf Protokollergänzung sind unselbstständige Zwischenentscheidungen die auch im FGG-Verfahren nicht isoliert angefochten werden können.

3. Das Verfahren auf Ersetzung der Einwilligung eines leiblichen Elternteils zur Adoption ist zwingend auszusetzen, wenn das Verfahren auf Übertragung der elterlichen Sorge noch nicht abgeschlossen ist; das nach § 148 ZPO analog auszuübende Ermessen des Gerichts ist wegen § 1747 Abs. 3 Nr. 2 BGB auf Null reduziert.

4. Eine ausstehende Entscheidung des EGMR hinsichtlich des Sorgerechtsbegehrens dieses Elternteils ist nicht vorgreiflich i. S. v. § 148 ZPO.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 10 Wx 9/02

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 W 28/03 vom 24.07.2003

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:1. Eine Verurteilung zur Freistellung von Darlehensverbindlichkeiten (hier: im Rahmen des Ausscheidens eines Rechtsanwalts aus einer Sozietät) bedarf, um vollstreckungsfähig zu sein, der Konkretisierung des Anspruchs nach Grund und Höhe, von dem freigehalten werden soll.

2. Ergibt sich eine hinreichende Bestimmbarkeit der Darlehensforderungen im Vollstreckungstitel nur aus den Kontonummern, so bewirkt eine vom Gläubiger zwischenzeitlich vorgenommene Umschuldung, dass aus dem Titel nicht mehr vollstreckt werden kann. Die Forderungen, von denen der Gläubiger seine Freistellung verlangen kann, bestehen nicht mehr; die neu entstandenen Forderungen sind nicht Gegenstand des Titels. Ob es sich bei wirtschaftlicher Betrachtung um dieselben Schulden handelt, ist im Rahmen des § 887 ZPO ohne Belang.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 W 28/03


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