JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 05 / 2003
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StPO, OWiG |
| Leitsatz: | 1. Die Entscheidung der Rechtsfrage, ob ein mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellter Bußgeldbescheid nur dann gemäß § 51 Abs. 1 S. 2 OWiG wirksam zugestellt und damit die Verfolgungsverjährung gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG zu unterbrechen geeignet ist, wenn er den Hinweis auf die automatische Erstellung und Gültigkeit auch ohne Unterschrift enthält, ist hier entscheidungserheblich, klärungsbedürftig und durch Aufstellung einer abstrakt-generellen Regelung von praktischer Bedeutung. 2. Wird der Bußgeldbescheid als Computerausdruck zugestellt, ist für die Wirksamkeit dieser Zustellung kein Hinweis darauf, dass der zugestellte Ausdruck automatisch erstellt und ohne Unterschrift gültig ist, erforderlich (ebenso Göhler, OWiG, 13. Aufl., § 51 Rdn. 5 a; KK-OWiG, 2. Aufl., § 51 Rdn. 19). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Ss (Bz) 131/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Wird ein Unterhaltstitel ohne Beteiligung oder Zustimmung des Gläubigers geschaffen, findet auf diese Titel § 323 Abs. 4 i. V. m. Abs. 1 ZPO keine Anwendung, denn die Urkunde entfaltet weder prozessuale noch materiell-rechtliche Bindungen, so dass es dem unterhaltsberechtigten Kind freisteht, höheren Unterhalt zu verlangen ohne Bindung an den schon bestehenden Titel (im Anschluss an OLG Hamm in FamRZ 1999, 794; OLG Köln in FamRZ 2001, 1716). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 76/03 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VOB/B |
| Leitsatz: | Der Bauunternehmer kann seinen Vergütungsanspruch trotz einer Schlussrechnung weiterhin aus einer Abschlagsrechnung geltend machen, wenn diese ein unbestrittenes Guthaben ausweist (Revision zugelassen). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 7 U 10/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Kosten eines Auslandsstudiums sind kein Sonder- sondern Mehrbedarf (so auch OLG Hamm in FamRZ 1994, S. 1281). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 34/03 | |