JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 04 / 2003
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, InsolvenzO |
| Leitsatz: | Die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Unterhaltsansprüche sind Masseansprüche. Eine Verurteilung nach § 653 ZPO ist insoweit ausgeschlossen. Unterhaltsansprüche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nehmen an der Verteilung im Insolvenzverfahren nicht teil. Mit der Behauptung der Leistungsunfähigkeit ist der Schuldner im Annex-Verfahren des § 653 ZPO nicht zu hören. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 3 UF 83/02 | |
| Rechtsgebiete: | InsO, ZPO |
| Leitsatz: | Die Anordnung der Prüfung eines Eröffnungsgrundes ist kein den Prozess unterbrechendes Ereignis. Eine Unterbrechung tritt nur ein durch die Eröffnung oder Übertragung der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf einen Insolvenzverwalter. Eine wirksame Unterbrechung erfasst nur die bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Unterhaltsansprüche. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 42/03 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Wesentlicher Bestandteil des Aufgabenbereichs des Verfahrenspflegers ist es, das Kind im Verfahren zu begleiten, seine Interessen zu erkennen und diese im Verfahren auch zur Geltung zu bringen ( OLG Hamburg in FamRZ 2001, 34). Insoweit vertritt der Verfahrenspfleger das Kind wie ein eigener Rechtsbeistand. Vor diesem Hintergrund kann sich der Verfahrenspfleger bei seiner Tätigkeit nicht bloß auf die Vertretung des Kindes vor Gericht beschränken, sondern er muss zur Vorbereitung der gerichtlichen Vertretung auch außergerichtlich tätig werden, um die von ihm wahrzunehmenden und zu vertretenden Interessen des Kindes zu ermitteln (OLG Dresden in FamRZ 2002, 1211; OLG Karlsruhe in FamRZ 2001, 1166). Soweit für die Sachverhaltsermittlung erforderlich sind auch Gespräche mit den Eltern und anderen Bezugspersonen notwendig. Hat der Verfahrenspfleger für das Kind ein Rechtsmittel eingelegt sind die bei ihm anfallenden Auslagen erstattungsfähig, solange er sein Rechtsmittel nicht zurückgenommen hat oder über dasselbe entschieden wurde. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 33/03 | |
"Oberlandesgericht Naumburg - Entscheidungen 04 / 2003 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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