JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 04 / 2003
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VOB/A, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Zweck der nach § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A zulässigen Bietergespräche ist die Unterrichtung des Auftraggebers u.a. über die vom jeweiligen Bieter geplante Art der Durchführung der Baumaßnahmen, z.Bsp. die Aufklärung der vom jeweiligen Bieter beabsichtigten Ausführungsfristen. Die Aufklärung hat dem gemäß passiv zu erfolgen, d.h. ohne dass der Auftraggeber dem Bieter neue, von den Verdingungsunterlagen abweichende Vorgaben (hier: Verkürzung von Einzelfristen) macht und deren "Bestätigung" abfragt. 2. Ein Schadenersatzanspruch eines Bieters gegen den Auftraggeber kann nicht erfolgreich darauf gestützt werden, dass die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit durch den Auftraggeber nach § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 2 und 3 VOB/A (4. Wertungsstufe) objektiv fehlerhaft war. Das Risiko einer Fehleinschätzung des Auftraggebers ist dem Vergabeverfahren immanent; die gerichtliche Nachprüfung vergaberechtlicher Entscheidungen dient dem gegenüber nur dem Schutz des Vertrauens des Bieters dahin, dass die bestehende Aussicht auf Amortisation seiner mit der Teilnahme am Verfahren verbundenen Aufwendungen nicht durch zusätzliche Risiken beeinträchtigt wird, die in vergaberechtlichen Bestimmungen keine Grundlage finden. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 119/02 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Leitsatz: | Der Anspruch auf Zugewinn und der nach §§ 39, 40 FGG sind unterschiedliche Ansprüche, die auch getrennt geltend gemacht werden können (Bestätigung von 3 WF 186/02, 3 WF 19/01 und 3 WF 80/03). Wird nur der Zugewinn geltend gemacht, bedarf es dennoch Sachvortrages zum Anspruch nach dem FGB/DDR aus folgenden Gründen: Der Ausgleichsanspruch nach § 40 FGB/DDR ist beim Ausgleichsberechtigten als Aktivposten beim Anfangs- und Endvermögen nach § 1376 Abs. 1, 2 BGB, beim Ausgleichspflichtigen hingegen als Verbindlichkeit im Anfangs- und Endvermögen zu berücksichtigen. Wertmäßig ist der Ausgleichsanspruch bei Ehen, die am 03.10.1990 noch bestanden haben, grundsätzlich auf diesen Stichtag begrenzt. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 54/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZVG, BGB, ZPO, EGBGB |
| Leitsatz: | Der Haftungsmaßstab ist nicht allein deshalb auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt, weil die Leistung unentgeltlich erbracht wird. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 7 U 135/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, AGBG |
| Leitsatz: | In der Bezugnahme auf eine DIN-Norm liegt nicht zugleich eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 7 U 75/02 | |