JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 03 / 2003
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | BGB, EGZPO, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Die Anforderungen an die berufsspezifischen Sorgfaltspflichten eines Arztes richten sich nicht nach dem Fachgebiet des behandelnden Arztes, sondern nach dem Fachgebiet, in das die vorgenommene Behandlung fällt. Zwar werden beide Fachgebiete regelmäßig übereinstimmen; dies trifft jedoch beispielsweise dann nicht zu, wenn ein Arzt eine Behandlung übernimmt, die überhaupt nicht in sein eigenes Fachgebiet fällt, oder wenn er eine interdisziplinäre Behandlung vornimmt. 2. Für die Zuordnung einer bestimmten ärztlichen Behandlung zu einem medizinischen Fachgebiet genügt regelmäßig der Rückgriff auf den Inhalt der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer des Landes (in der jeweils aktuellen Fassung; vgl. auch LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 1997, L 5 Ka 89/95, zitiert nach Juris); insbesondere in Zweifelsfällen kann sich das Gericht jedoch auch sachverständiger Hilfe bedienen. 3. Jedenfalls vor schwer wiegenden Ablationen (d.h. Gewebsentfernungen) und vor Maßnahmen, die - wie hier die bewusste Opferung des Nervus hypoglossus links und des Nervus lingualis links - postoperativ Körperfunktion und Lebensführung des Patienten beeinträchtigen, muss die Diagnose, auf der der Eingriff beruht, vorab grundsätzlich gesichert sein. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 34/02 | |
| Rechtsgebiete: | RegelbetragsVO, BGB, InsO, ZPO |
| Leitsatz: | Zur Frage der unterhaltsrechtlichen Wirkungen der Verbraucherinsolvenz. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners richtet sich nicht nach den Regeln des Vollstreckungsrechts, sondern dem materiellen Recht, wobei Verbindlichkeiten die Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch dann mindern können, wenn der Unterhaltsschuldner durch die Schuldentilgung außerstande ist, den Mindestunterhalt zu sichern. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 202/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Wird ein Antrag auf Abänderung einer einstweiligen Anordnung wegen wesentlicher Veränderung der tatsächlichen Voraussetzungen gestellt ist das Verfahren auch nach Eintritt der Rechtskraft der Hauptsache fortzuführen (Baumbach-Albers, ZPO, 58. Auflage, § 620 b Rz. 3). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 30/03 | |
"Oberlandesgericht Naumburg - Entscheidungen 03 / 2003 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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