( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum03 / 2003 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 03 / 2003



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 7 U (Hs) 18/02 vom 31.03.2003




OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U 79/02 vom 24.03.2003

Rechtsgebiete:BNotO, BGB
Leitsatz:1. Ein Notar verletzt seine Amtspflicht zum unverzüglichen Vollzug eines vor ihm beurkundeten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zweier GmbH, wenn er den Geschäftsführer des künftig beherrschten Unternehmens nicht zur Unterzeichung der Anmeldung des Vertrages beim Handelsregister auffordert und auch keinen entsprechenden Eintragungsantrag einreicht.

2. Die Ersatzpflicht des Notar entfällt jedoch nach § 19 Abs. 1 S. 3 BNotO i. V. m. § 839 Abs. 3 BGB, wenn die beherrschte GmbH als Verletzte es schuldhaft unterlassen hat, den Notar an die Erledigung eines Eintragungsantrages zu erinnern.

3. Die Vertreter einer GmbH müssen wissen, dass ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen zwei Gesellschaften zur Wirksamkeit der Eintragung in das Handelsregister der beherrschten Gesellschaft bedarf.

Sie haben schon wenige Monate nach der Beurkundung, wegen der steuerlichen Folgen spätestens aber kurz vor einem Jahreswechsel Veranlassung, sich nach dem Stand der Eintragung zu erkundigen, wenn sie - weder eine Eintragungsnachricht des Handelsregisters noch eine Anmeldebestätigung des Notars erhalten haben.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 79/02

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 7 Wx 6/02 vom 17.03.2003

Rechtsgebiete:UmwG, FGG, ZPO
Leitsatz:1. Ein Verschmelzungsvertrag muss nicht notwendigerweise in einer Urkunde zusammengefasst sein. Entscheidend ist, ob mehrere Urkunden in ihrer Gesamtheit und wechselseitigen Bezugnahme aufeinander ein vollständiges und richtiges Bild des Inhalts des Verschmelzungsvertrages ergeben.

2. Dem Betriebsrat ist nach § 5 Abs. 3 UmwG alles das zuzuleiten, was Gegenstand der Anmeldung zur Eintragung ist. Wird der ursprüngliche Verschmelzungsvertrag durch weitere Urkunden ergänzt, sind diese ebenfalls zuzuleiten. Erst die Zuleitung aller Urkunden setzt die Monatsfrist des § 5 Abs. 3 UmwG in Gang.

3. Der Betriebsrat kann zwar auf die Montsfrist des § 5 Abs. 3 UmwG verzichten, nicht jedoch auf die Zuleitung des Verschmelzungsvertrages an sich.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 7 Wx 6/02

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 39/03 vom 16.03.2003

Rechtsgebiete:FGB/DDR, GKG, ZPO
Leitsatz:Für Zugewinnansprüche - ebenso wie solchen nach §§ 39/40 FGB/DDR - beginnt die Frist nicht schon mit dem Tag des Eintritts der Rechtskraft.

Wird die Klage, mit der die Verjährungsfrist unterbrochen werden soll, beim unzuständigen Landgericht eingereicht, gleichzeitig Prozesskostenhilfe beantragt, die insoweit notwendigen Unterlagen aber erst wesentlich später eingereicht, kein Antrag auf sofortige Zustellung nach § 65 GKG gestellt und auch auf die beabsichtigte Fristwahrung nicht hingewiesen, kommt eine Fristwahrung nicht in Betracht, wenn nach Verweisung an das - zuständige - Familiengericht die Voraussetzungen für eine Zustellung mehrere Monate nach Klageeinreichung immer noch nicht vorliegen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 39/03


Seite:   1  2 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-naumburg/uebersicht-2003-03

"Oberlandesgericht Naumburg - Entscheidungen 03 / 2003 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN