( Angemeldet bleiben?)  

JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum11 / 2002 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 11 / 2002



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 Wx 28/02 vom 30.11.2002

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die Auffassung der Vorinstanzen, der Zeitaufwand für den Kauf von Süßigkeiten sei nicht erstattungsfähig, wird von der Beschwerdeführerin nicht angegriffen. Die Wertung steht auch mit der gesetzlichen Regelung in Einklang, nach der nur Tätigkeiten vergütungspflichtig sind, die zum Geschäftsbereich des Betreuers gehören (§ 1836 Abs. 2, § 1908 i BGB), und Aufwendungsersatz lediglich für berufsspezifische Dienste geschuldet wird, die der Betreuer den Umständen nach für erforderlich halten durfte (§ 670, § 1835 Abs. 1, § 1908 i BGB). Diese Voraussetzungen sind bei Einkäufen für den Betroffenen nicht erfüllt (BayObLG, FamRZ 1999, 463 unter Hinweis auf BayObLG, FamRZ 1998, 1050, 1051).

Der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers (§ 1836 Abs. 1 Satz 2, § 1908 i BGB) entsteht mit jeder einzelnen Betreuungstätigkeit (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rdn. 10; OLG Schleswig, Beschl. v. 06.02.02 - 2 W 193/01 - [unter Bezugnahme auf § 614 BGB], jeweils m.w.N.), der Aufwendungsersatzanspruch (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, § 1908 i BGB) mit jeder einzelnen Aufwendung (§ 1835 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 670 BGB; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rdn. 20). Allein von der Entstehung des Vergütungs- und des Aufwendungsersatzanspruchs macht das Gesetz den Fristbeginn abhängig; darauf, ob die Ansprüche fällig sind, insbesondere, ab wann dem Betreuer erstmals eine zusammenfassende Abrechnung innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich und zumutbar ist, kommt es nicht an (§ 1836 Abs. 2 Satz 4, § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB; OLG Schleswig, a.a.O.).

Zur Fristwahrung bedarf es - soweit die Voraussetzungen für die Gewährung einer pauschalen Vergütung (§ 1836 b BGB) und eines pauschalen Aufwendungsersatzes (§ 1835 a BGB) nicht vorliegen - eines überprüfbaren Antrags (LG Dessau, FamRZ 2000, 1530 m. Anm. Bienwald). Sinn und Zweck der gesetzlichen Fristbestimmung ist es nämlich, eine effektive zeitnahe Überprüfung der Ansprüche sicherzustellen und ein mehrjähriges Auflaufen von Zahlungsrückständen zu verhindern (OLG Schleswig, a.a.O., unter Bezugnahme auf die amtliche Begründung [Bundestags-Drucksache 13/7158, S. 22 f.; Bundesrats-Drucksache 960/96, S. 27]).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 Wx 28/02



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 3 UF 127/02 vom 28.11.2002

Rechtsgebiete:HausratsVO
Leitsatz:Das Verfahren nach der HausratsVO ist ein sogen. echtes Streitverfahren und erfordert einen verfahrensleitenden Antrag. Es bedarf aber keines Sachantrages und ein dennoch gestellter ist eine Anregung. Daraus folgt, dass Anträge auch nicht zurückzuweisen sind.

Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass die Parteien verpflichtet sind, an der Sachverhaltsaufklärung mitzuwirken.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 UF 127/02

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 14 WF 201/02 vom 28.11.2002

Rechtsgebiete:ZPO, Regelbetrag-VO, BGB
Leitsatz:Die Leistungsfähigkeit nach § 1603 BGB bestimmt sich nicht alleine nach dem tatsächlich erzielten Einkommen, weil zur Sicherstellung des Mindestunterhaltes der Schuldner einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegt (vgl. u.a. Wiedenlübbert in NJ 2002, 337 ff).

Selbst bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit muss der Unterhaltspflichtige alles Zumutbare unternehmen, um durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit seine Leistungsfähigkeit wieder herzustellen.

Die bloße Meldung beim Arbeitsamt oder Beschränkung auf die Vermittlungstätigkeit desselben sind nicht ausreichend.

Die unternommenen Bemühungen müssen im Unterhaltsprozess konkretisiert werden, und zwar durch eine nachprüfbare Aufstellung von monatlich durchschnittlich 20 bis 30 Bewerbungen, die konkret auf die entsprechenden Stellenangebote zugeschnitten sein müssen; Blindbewerbungen reichen grundsätzlich nicht aus.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 201/02

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 11 W 117/02 vom 27.11.2002

Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Leitsatz:Im Kostenfestsetzungsverfahren ist zu prüfen, ob die Inanspruchnahme mehrerer Bürgen in gesonderten Prozessen an Stelle eines auf Grund subjektiver Klagenhäufung gegen alle Bürgen zugleich geführten Rechtsstreits rechtmissbräuchlich erfolgte, so dass nur die Kosten des einen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Verfahrens zu erstatten sind.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 11 W 117/02


Seite:   1  2  3  4 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-naumburg/uebersicht-2002-11

"Oberlandesgericht Naumburg - Entscheidungen 11 / 2002 - Seite 1" © JuraForum.de — 2003-2011

Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN