JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 09 / 2002
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, EGZPO, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen der Geltendmachung einer Honorarforderung liegt die Beweislast dafür, dass das Mandat ohne aufschiebende Bedingung (hier: Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung) erteilt worden ist, beim Rechtsanwalt. 2. Ein Mandant kann sich nicht erfolgreich darauf berufen, dass eine aufschiebende Bedingung für die Auftragserteilung nicht eingetreten ist, wenn er in Kenntnis des endgültigen Nichteintretens dieser Bedingungen Leistungen des Rechtsanwalts in Anspruch nimmt, die Gebührentatbestände auslösen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 28/02 | |
| Rechtsgebiete: | VerschG, BGB |
| Leitsatz: | 1. Die gesetzliche Vermutung des gleichzeitigen Versterbens nach § 11 VerschG ist nicht beschränkt auf die gesetzlich berufenen Erben einer Erbordnung, sondern vielmehr auch anwendbar auf die Todeszeitpunkte der Ehefrau des Erblassers und potenziellen gesetzlichen Erben der zweiten Ordnung. 2. Auch bei gleichzeitigem Versterben des Erblassers und eines Repräsentanten eines Stammes treten die Abkömmlinge des Repräsentanten innerhalb der gesetzlichen Erbfolge an dessen Stelle. Die Voraussetzungen für eine rechtanaloge Anwendung des § 1924 ABs. 3 BGB sind gegeben. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 10 Wx 37/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZGB-DDR, EGBGB, ZPO, SachenRBerG, GKG |
| Leitsatz: | 1. Die vor dem Wirksamwerden des Beitritts auf einem Nutzungsvertrag beruhende Errichtung gewerblicher Gebäude führte nicht zum Entstehen selbstständigen Gebäudeeigentums. In Betracht kommen lediglich Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz. 2. Zur Umdeutung von Vereinbarungen, die zu Unrecht von selbstständigem Gebäudeeigentum ausgehen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 11 U 20/02 | |
| Rechtsgebiete: | EGZPO, BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Besteht der Mangel der Mietsache in der Überhitzung von Räumen, die nur in den Sommermonaten auftritt, setzt auch eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung jedenfalls dann eine vorherige Abmahnung voraus, wenn die Kündigung zeitlich außerhalb der Sommermonate erklärt wird, der Mangel ohne weiteres zu beheben und der Vermieter zu sofortiger Abhilfe bereit ist. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 9 U 44/02 | |