JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 07 / 2002
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB, VAHRG, VAÜG, GKG, ZPO |
| Leitsatz: | Der Umfang der von Amts wegen zu veranstaltenden Ermittlungen wird relativiert duch die zwischen den Ehegatten bestehende Auskunftspflicht. Das Gericht braucht nicht allen erdenklichen Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung nachzugehen, darf allerdings Ermittlungen erst dann einstellen, wenn deren Fortsetzung ein die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr erwarten lässt. Enthält der Fragebogen zum Versorgungsausgleich unmissverständliche Hinweise über bestehende Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung, müssen sich die Ermittlungen des Gerichts hierauf erstrecken, denn diese Leistungen unterliegen grundsätzlich dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 UF 36/02 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Erkennt der Schuldner in einer Urkunde eine Unterhaltsleistung an, die nicht dem vom Gläubiger geforderten Betrag entspricht und klagt dieser auf den ihm zustehenden weiteren Betrag, handelt es sich nicht um eine Abänderungs- sondern um eine sogen. Titelergänzungsklage (vgl. BGHZ 94, 145). Der Unterhaltsschuldner trägt nur bei einer Erstklage auf 100 % des Regelbetrages die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er in dieser Höhe nicht leistungsfähig ist. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 8 UF 220/01 | |
| Rechtsgebiete: | Regelbetrags-VO, KindUG, ZPO, GKG |
| Leitsatz: | Gegen Beschlüsse, mit denen statische Leistungen in dynamische Leistung umgestellt werden und zugleich der Betrag des anzurechnenden Kindergeldes geändert wird, können nur die in § 655 Abs. 3 ZPO genannten Einwendungen erhoben werden. Im Übrigen ist auf die Klage nach § 656 ZPO zu verweisen. (Anmerkung: so auch OLG Naumburg 3 WF 58/02 vom 4.7.2002) |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 132/02 | |
| Rechtsgebiete: | ApBetrO, SGB V, UWG, ApG |
| Leitsatz: | 1. § 24 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ist restriktiv auszulegen und umfasst nicht das Sammeln von Rezepten über rezept- und apothekenfreie Medizinprodukte. 2. Die Vorteile des sog. "verkürzten Versorgungsweges" sind hinreichende Gründe für die Bevorzugung bestimmter Anbieter gesundheitlicher Leistungen (anschließend an BGH zuletzt GRUR 2002, 271 ff. = WRP 2002, 211ff.). 3. Diesselben Erwägungen verbieten es - unbeschadet des Vorliegens sonstiger tatbestandlicher Voraussetzungen - dasselbe Verhalten als Verstoß gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) anzusehen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 7 U 67/01 | |
"Oberlandesgericht Naumburg - Entscheidungen 07 / 2002 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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