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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum07 / 2002 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 07 / 2002



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 UF 144/02 vom 26.07.2002

Rechtsgebiete:GKG, BGB, ZPO
Leitsatz:Wird die Wohnungszuweisung während des Getrennlebens beantragt und tritt während des Verfahrens die Rechtskraft des Scheidungsurteils ein, ändert sich zwar die Rechtsgrundlage, jedoch wird das Verfahren nicht unzulässig.

Aufgrund der geänderten Voraussetzungen ist - ggf. nach rechtlichem Hinweis - auf der neuen Rechtsgrundlage das Verfahren weiterzuführen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 144/02



OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 62/02 vom 25.07.2002

Rechtsgebiete:DÜG, VerbrKrG, BGB, ZPO, EGZPO
Leitsatz:Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Pkw, wenn der Verkäufer ein Fahrzeug des Käufers in Zahlung genommen hat und der Kaufpreis von der finanzierenden Bank direkt an den Verkäufer geflossen ist.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 4 U 62/02

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 5 VA 1/02 vom 25.07.2002

Rechtsgebiete:VwVfG, ZPO, EGGVG, KostO
Leitsatz:Schlichte Wissensmitteilungen - und erst recht Mitteilungen über Nichtwissen - haben jedenfalls dann keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung, wenn durch sie nicht verfassungsrechtlich geschützte (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) personenbezogene Daten preisgegeben werden. Sie unterliegen daher nicht der gerichtlichen Nachprüfung gem. § 23 Abs. 1 EGGVG.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 5 VA 1/02

OLG-NAUMBURG – Urteil, 9 U 67/02 vom 23.07.2002

Rechtsgebiete:EGZPO, SGB I, SGB, StPO, GmbHG, StGB, BGB, ZPO
Leitsatz:Die Nichtbestellung eines Notgeschäftsführers durch den Beklagten in seiner Eigenschaft als (Mit-)Gesellschafter der GmbH erfüllt nicht den Straftatbestand des § 266 a Abs.1 StGB. Bei § 266 a Abs.1 StGB handelt es sich um einen Sonderdelikt, welches nur durch einen Arbeitgeber begangen werden kann. Arbeitgeber war vorliegend die M. GmbH. Zwar wird durch die Vorschrift des § 14 Abs.1 Nr.1 StGB auch die Strafbarkeit eines vertretungsberechtigten Organs einer juristischen Person oder eines Mitglieds eines solchen Organs nach § 266 a Abs. 1 StGB begründet, sofern eine juristische Person Arbeitgeber ist. Jedoch macht sich aufgrund des strengen Analogieverbots im Strafrecht hiernach nur derjenige strafbar, der im Zeitpunkt der Tatbegehung vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person (hier: GmbH) ist. Diese Tatbestandsvoraussetzung trifft jedoch nur auf den Geschäftsführer einer GmbH (Schönke/Schröder/Lenckner/Perron, StGB, 26. Aufl., § 14 Rn. 16/17), nicht auf deren Gesellschafter zu. Nach § 35 Abs. 1 GmbH wird die Gesellschaft durch den oder die Geschäftsführer nach außen vertreten. Ein Gesellschafter ist hingegen auch dann nicht zur Vertretung der GmbH berechtigt, wenn der Geschäftsführer wirksam abberufen wurde oder sein Amt niedergelegt hat und kein neuer Geschäftsführer bestellt worden ist. In diesem Fall ist die Gesellschaft (nach außen hin) handlungsunfähig (vgl. OLG Koblenz a.a.O.). Insoweit kann die Nichtbestellung eines Notgeschäftsführers durch den Gesellschafter einer GmbH, auch wenn dies für den Gesellschafter erkennbar zwangsläufig dazu führt, dass die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung den Einzugsstellen vorenthalten werden, den Straftatbestand des § 266 a StGB nicht verwirklichen und somit keine Schadensersatzpflicht gemäß § 823 Abs.2 BGB auslösen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 9 U 67/02


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