JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 05 / 2002
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| Rechtsgebiete: | GKG, ZPO, BGB, VAHRG, VAÜG |
| Leitsatz: | Anwartschaften aus der Zusatzversorgung beim Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt sind nicht angleichungsdynamisch, da die Leistungen nur aus den Beiträgen der Mitlglieder berechnet werden und keine differenzierten Berechnungen für die Zeit bis und nach der Einkommensangleichung in der Satzung enthalten sind. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 50/02 | |
| Rechtsgebiete: | GKG, AktG, GmbHG, BRAGO, ZPO |
| Leitsatz: | Die für das Verfahren zur Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über das Auskunfts- und Einsichtsrecht nach den §§ 51 a und 51 b GmbHG entstehenden Kosten berechnen sich ebenso wie jene für das Verfahren nach § 132 AktG nicht nach den Vorschriften für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten gemäß den §§ 31 ff. BRAGO, sondern sind als sonstige Angelegenheit gemäß § 118 BRAGO abzurechnen. Dabei ist regelmäßig eine 10/10-Gebühr erstattungsfähig. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 11 W 53/02 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, ZPO, FGG |
| Leitsatz: | Gegen den richterlichen Beschluss nach § 128 Abs. 4 BRAGO ist auch seit dem 1.1.2002 die einfache Beschwerde, nicht hingegen die sofortige Beschwerde zulässig. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 86/02 | |
"Oberlandesgericht Naumburg - Entscheidungen 05 / 2002 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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