JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 05 / 2002
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | AGBG, StGB, BGB, VerbrKrG, SparKG LSA, SparKVO LSA, GmbHG, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Ist eine Kontoüberziehung durch eine stillschweigende Erhöhung des Kontokorrentkredites gedeckt und darf der Kontoinhaber auf Grund des Verhaltens der Bank darauf vertrauen, dass sie Kontoüberziehungen in der bisherigen Höhe weiter zulassen werde, so darf die Bank den Kredit nicht ohne vorherige Abmahnung oder Warnung kündigen. 2. Die Frage, ob der Gläubiger den Bürgschaftsfall treuwidrig herbeigeführt hat, muss unter Berücksichtigung der Grundgedanken der einschlägigen Bürgschaftsrechtsprechung beantwortet werden. Es kommt daher darauf an, ob sich im Bürgschaftsfall bei wertender Betrachtung gerade ein vom Gläubiger gesetztes Risiko realisiert hat, ohne das der Bürge - und sei es auch nur bei einer besonders günstigen Entwicklung der Vermögensverhältnisse des Hauptschuldners - die Inanspruchnahme möglicherweise noch hätte vermeiden können. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U 42/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Sperrt die Bank auf Grund einer außerordentlichen, von ihr ausgesprochenen Kreditkündigung die Verfügungsmöglichkeit des Kunden über den bereits ausgezahlten Darlehensbetrag, so ist sie zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sich die Kündigung als unwirksam erweist. 2. Gleiches gilt, wenn die Sperrung auf Grund eines vermeintlichen Pfandrechts der Bank erfolgt ist, das tatsächlich nicht bestanden hat. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U 93/01 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, GBV, GBO, BGB, KostO |
| Leitsatz: | Für die Eintragung eines Amtswiderspruches ist kein Raum, wenn wegen der Tätigkeit des Grundbuchamtes keine Regressansprüche drohen, weil sich an die geschaffene Grundbuchlage ein gutgläubiger Erwerb nicht anschließen kann. Dies ist insbesondere bei einer sog. Doppelbuchung der Fall. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 11 Wx 20/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, GKG |
| Leitsatz: | Bei der Berufungsbegründungsfrist handelt es sich jedenfalls in den ersten Monaten nach Inkrafttreten der Regelung des § 520 Abs. 2 Satz 1 ZPO (Art. 2 Nr. 72, 53 Nr. 3 ZPO-RG) nicht um eine in der Kanzlei eines Rechtsanwalts geläufige und daher zur selbstständigen Berechnung druch Kanzleiangestellte geeignete Frist. Hat der Rechtsanwalt die Berechnung dieser Frist gleichwohl Kanzleiangestellten überlassen und wird die Frist versäumt, beruht die auf einem vom Rechtsanwalt zu vertretenden Organisationsmangel. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 5 U 35/02 | |