JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 04 / 2002
Insgesamt sind 33 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Wird dem Ratenschuldner zunächst eine Frist von einem Monat zur Wiederaufnahme der Raten gesetzt, nach Zahlung einer Monatsrate dann aber für einen hohen Geldbetrag eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt, ist letztgenannte Frist zu kurz bemessen und ein Widerruf der Prozesskostenhilfe kann demzufolge hierauf nicht gestützt werden. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 92/02 | |
| Rechtsgebiete: | EGZPO, BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB, der zu einem überhöhten Preis abgeschlossen wurde. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 11 U 122/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG, BGB |
| Leitsatz: | Der Unterhalt, der für den Monat, in dem der Rechtsstreit anhängig gemacht wird, geltend gemacht wird, ist regelmäßig wegen der gesetzlichen Vorauszahlungspflicht des Unterhalts nach § 1612 Abs. 3 Satz 1 BGB dem Rückstand zuzuordnen (so schon Senat vom 9.1.2001, Az. 3 WF 3/01). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 110/02 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Ein Mandant, der in Folge fehlerhafter Beratung durch den Steuerberater eine nachteilige Vermögensanlageentscheidung getroffen hat, kann grundsätzlich nur den Schaden ersetzt verlangen, der ihm durch das Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Beratung entstanden ist. Dies ist auf die in steuerlicher Hinsicht eingetretenen Schäden begrenzt. 2. Dass Anlagegüter bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs überteuert waren und ihr Wert zwischenzeitlich weiter verfallen ist, ist grundsätzlich nur eine Verwirklichung des vom Mandanten selbst zu tragenden Investitionsrisikos. Nur soweit der Steuerberater gerade auch insoweit über die steuerliche Beratung hinaus "wirtschaftsberatend" tätig gewesen wäre, müsste er für die ihm dabei unterlaufenen Fehler einstehen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 150/01 | |