JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 02 / 2002
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Zum Verbot der Abtrennung von Klage und Widerklage, wenn zwischen beiden ein rechtlicher Zusammenhang besteht. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 3 U 51/01 | |
| Rechtsgebiete: | VOB/B, ZPO |
| Leitsatz: | Auf Grund des besonderen Verhältnisses zwischen Abschlags- und Schlusszahlungsforderung beim Bauvertrag kann der Schlussrechnungseinwand im Scheckprozess dem Anspruch aus einem zur Erfüllung einer Abschlussforderung begebenen Scheck nicht entgegengehalten werden. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U 146/01 | |
| Rechtsgebiete: | WasserG-DDR 1982, ZGB-DDR, BGB, EV |
| Leitsatz: | 1. Weder aus § 38 Abs. 2 WasserG-DDR 1982 bzw. § 316 ZGB-DDR, jeweils i. V. m. Art. 9 EV, noch aus § 906 Abs. 2 BGB ergibt sich eine rechtliche Pflicht eines Grundstückseigentümers, den oberirdischen Abfluss von wild abfließenden Regenwasser auf das Nachbargrundstück generell zu verhindern.Hieran hat sich im übrigen auch durch das Inkrafttreten des Nachbarrechtsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nichts geändert. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Grundstückseigentümer den Abfluss von Regenwasser innerhalb seines Grundstücks durch die Errichtung einer bauordnungsrechtswidrigen Garage verändert. 3. Rechtswidrig verhält sich ein Grundstückseigentümer allenfalls dann, wenn er den Zufluss von Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück verstärkt. 4. Nimmt eine Grundstücksnachbar das Privileg einer Grenzbebauung in Anspruch, so hat er grundsätzlich dieses Bauwerk selbst vor dem Risiko einer Einwirkung von wild abfließenden Regenwasser des angrenzenden Grundstücks zu sichern. Im Schadensfall kann er sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass z. Zt. der Errichtung des Grenzbauwerkes Sicherungsmaßnahmen gegen aufsteigende Feuchtigkeit noch unüblich waren. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 85/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG |
| Leitsatz: | Zur Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung im Falle des Wohnsitzwechsels. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 11 W 82/01 | |