JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 09 / 2001
Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, GwG |
| Leitsatz: | Annahmeverzug endet, wenn der Gläubiger - auch im Wege einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung - sich zur Annahme der geschuldeten Leistung bereit erklärt. Schuldnerverzug tritt dann jedoch nicht unmittbar mit Zugang des Mahnschreibens ein, sondern erst nach Ablauf einer angemessenen Zeit, innerhalb derer der Schuldner seine Leistung erneut anbieten kann. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 11 U 32/01 | |
| Rechtsgebiete: | RPflG, BRAGO, ZPO, GKG |
| Leitsatz: | 1. Verhandeln (erörtern) die Prozessbevollmächtigten in Abwesenheit des Gerichtes (über) den Abschluss eines später geschlossenen Vergleiches zur Beendigung eines Rechtsstreites, so fällt keine Erörterungsgebühr an. 2. In einem solchen Fall fällt auch keine Besprechungsgebühr gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO an, weil sie als außerprozessuale Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstehen kann. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 13 W 510/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Fraglich ist, ob Kosten der Jugendweihe Sonderbedarf darstellen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 198/01 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Leitsatz: | Der Nebenkläger kann die im Berufungsurteil ergangene Kosten- und Auslagenentscheidung auch dann in zulässiger Weise anfechten, wenn er das Urteil selbst gemäß § 400 Abs. 1 StPO nicht anfechten kann (Aufgabe Senat, Beschluss vom 02.03.1995 - 1 Ws 31/95 -). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Ws 329/01 | |