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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum05 / 2001 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 05 / 2001



Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U 33/00 vom 31.05.2001

Rechtsgebiete:BnotO, BeurkG, BGB, StGB, VONot, GmbHG, HGB
Leitsatz:1. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine an der Beurkundung beteiligte Kapitalgesellschaft ausnahmsweise keiner Belehrung über die Tragweite ihrer Willenserklärung bedarf, ist auf das konkrete Vertragswerk abzustellen und von den tatsächlich handelnden Personen auszugehen.

2. Auch ein Erfüllungsanspruch kann eine anderweitige Ersatzmöglichkeit dann darstellen, wenn durch eine Amtspflichtverletzung eines Notars bereits ein Schaden entstanden ist.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 33/00



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 UF 69/01 vom 31.05.2001

Rechtsgebiete:BGB, GKG
Leitsatz:Bei Anrechten der betrieblichen Altersversorgung ebenso wie der öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung muss von Amts wegen festgestellt werden, ob die Unverfallbarkeit bis zum Zeitpunkt der Entscheidung eintritt, denn in diesem Fall muss das Anrecht trotz Verfallbarkeit am Ende der Ehezeit in den Versorgungsausgleich einbezogen werden.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 69/01

OLG-NAUMBURG – Urteil, 2 U (Lw) 22/00 vom 31.05.2001

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:1. Hält der Pächter trotz Abmahnung des Verpächters an der unerlaubten Nutzungsüberlassung an einen Dritten fest, so ist der Verpächter zur fristlosen Kündigung des Pachtverhältnisses berechtigt.

2. Die vom Verpächter ohne Vorbehalt und ohne Einschränkung erteilte Erlaubnis zum Pflugtausch kann nur widerrufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

3. Bietet das Verhalten des Pächters oder seines Tauschpartners keinen Anlass zum Widerruf der Erlaubnis zum Flächentausch, so kann der Verpächter diese Erlaubnis während der Pachtdauer nicht widerrufen, sondern ist an seine Zustimmung bis zum Ende des Vertragsverhältnisses gebunden.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U (Lw) 22/00

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 72/01 vom 30.05.2001

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Eine Abänderungsklage nach § 323 Abs. 5 ZPO ist unzulässig, wenn der Kläger die einfachere und kostengünstigere Möglichkeit hat, nach Art. 4 § 2 Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts i.V. mit § 655 ZPO den Titel abzuändern.

Aus der Geltendmachung des vollen Betrages ohne Abzug ergibt sich, dass der Kläger davon ausging, dass der Wegfall der Kindergeldanrechnung nicht zu einem unbilligen Ergebnis führt und deshalb die Voraussetzung nach § 323 Abs. 5 ZPO nicht vorliegt.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 72/01


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