JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 04 / 2001
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| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, VOB/B, HGB, GKG |
| Leitsatz: | (Zu den Voraussetzungen eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses) Ein deklaratorisches Anerkenntnis gemäß §§ 305, 241 BGB setzt voraus, dass die Parteien mit der Regelung des Schuldverhältnisses insgesamt oder in einzelnen Bestimmungen dem Streit oder die Ungewissheit entziehen wollen (vgl. BGH NJW 1995, 961). Entscheidend für das Vorliegen eines solchen Anerkenntnisses ist, ob die Erklärung der Parteien nach ihrem für alle Beteiligten erkennbaren Zweck und Inhalt darauf gerichtet sein sollte, Zweifel und Unklarheiten über das Bestehen der Schuld, hier der Gemeinkostenunterdeckung, zu beseitigen und in dieser Hinsicht dem Werkunternehmer eine bessere Rechtsstellung als vor der Erklärung zu bringen. OLG Naumburg, Urt vom 26.04.2001, 3 U 69/00; vorgehend LG Magdeburg, Urt vom 22.08.2000, 9 O 525/00 |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 3 U 69/00 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Erlaubnis des Verpächters zur Überlassung der Pachtsache an Dritte kann auch nachträglich und durch konkludentes Verhalten erteilt werden, etwa durch langfristige widerspruchslose Duldung der Überlassung eines Grundstücks zur Bewirtschaftung an einen Dritten, wenn weitere Umstände hinzutreten, aus denen der Pächter schließen durfte, dass der Verpächter die Überlassung dulde. OLG Naumburg, Urt vom 26.04.2001, 2 U (Lw) 8/01; vorgehend AG Halle-Saalkreis, Urt vom 05.12.2000, 106 Lw 14/00 |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U (Lw) 8/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, SGB VIII, KindUG, BGB |
| Leitsatz: | Im vereinfachten Verfahren hat der Beistand nachzuweisen, dass er wirksam bevollmächtigt ist. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 70/01 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, VAÜG |
| Leitsatz: | Wird ein Scheidungsantrag ausdrücklich unter der "Bedingung" eingereicht, dass er nur für den Fall der Bewilligung gestellt sein soll und wird Prozesskostenhilfe verweigert, kann die trotzdem erfolgende Zustellung dieses Schriftsatzes nicht das Ende der Ehezeit herbeiführen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 49/01 | |