JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 03 / 2001
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Leitsatz: Dem Gläubiger obliegt der Beweis, dass seine Mahnung (§ 1613 BGB) dem Schuldner zugegangen ist (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 284 Rz. 42). Der Zugang einer Postsendung lässt sich jedoch nicht damit beweisen, dass das Schreiben von einer Büroangestellten zur Post gebracht wurde und auch nicht damit, dass nur in verschwindendem Umfang Postsendung den Empfänger nicht erreichen. OLG Naumburg, Bes vom 30.03.2001, 3 WF 41/01; vorgehend AG Stendal, Urt vom 07.03.2001, 5 F 709/00 |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 41/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, KostO, FGG |
| Leitsatz: | Leitsatz: An die Einbenennung eines minderjährigen Kindes sind nach der Neufassung der gesetzlichen Vorschrift strenge Anforderungen zu stellen. Es genügt nicht, dass die Einbennenung ,dienlich" ist, vielmehr muss sie für das Wohl des Kindes ,erforderlich" sein (vgl. OLG Naumburg in OLG-R 2000, 128). OLG Naumburg, Bes vom 28.03.2001, 3 UF 26/01; vorgehend AG Zerbst, Bes vom 30.01.2001, 7 F 255/00 |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 UF 26/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Leitsatz: Sowohl im Falle der Erledigungserklärung als auch der Rücknahme der Klage nach Abschluß der Auskunftsstufe ist gegen die Kostenentscheidung die sofortige Beschwerde zulässig. Nach § 93 d ZPO kann nach billigem Ermessen in Abweichung von den Vorschriften der §§ 91 bis 93 und 269 Abs. 3 ZPO die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise der in Anspruch genommenen Partei auferlegt werden, wenn diese ihrer Verpflichtung zur Auskunftserteilung nicht oder nicht vollständig nachgekommen ist und Anlass zur Klageerhebung gegeben hat. Nur das vorprozessuale Verhalten ist hierfür Beurteilungsmaßstab, nicht der Prozessverlauf (Herget in Zöller, ZPO, 22. Aufl., § 93 d Rz. 3.). OLG Naumburg, Bes vom 27.03.2001, 3 WF 42/01; vorgehend AG Stendal, Bes vom 01.03.2001, 5 F 65/99 |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 42/01 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Leitsatz: | Sowohl die Androhung als auch die Festsetzung eines Zwangsgeldes müssen die vorzunehmenden Handlung oder Unterlassung konkret bezeichnen. Die notwendige Konkretisierung muss sich zumindest aus einem beigefügten Schriftstück ergeben. Eine Zwangsgeldfestsetzung ist erst zulässig, wenn das Gericht seiner Pflicht zur Amtsermittlung nachgekommen ist, z.B. die erforderliche Auskunft nicht vom anderen Ehegatten oder einem sonstigen Auskunftsverpflichteten zu erlangen ist. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 40/01 | |