JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 02 / 2001
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Nach Abtretung einer Kaufpreisforderung steht das Recht, eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gem. § 326 BGB dem Abtretungsempfänger zu. 2. Eine durch einen Nichtberechtigten ausgesprochene Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung wird durch eine nachträgliche Genehmigung des Berechtigten nicht nachträglich wirksam. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 11 U 154/00 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO, EGBGB |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. § 648a BGB in der am 01. Mai 1993 geltenden Fassung ist auch auf die vor diesem Tag abgeschlossenen Verträge anwendbar. 2. § 648a BGB findet auch nach Abnahme des Werkes Anwendung. 3. Erbringt der Besteller die Sicherheitsleistung nicht, so ist der Werkunternehmer nicht verpflichtet, die Mängel am Werk zu beseitigen. OLG Naumburg, Urt vom 22.02.2001, 2 U 140/00; vorgehend LG Magdeburg, Urt vom 03.07.2000, 32 O 305/94 |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U 140/00 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, FEVG, FGG |
| Leitsatz: | 1. Von der persönlichen Anhörung eines Ausländers, dem die Freiheit entzogen werden soll, kann im Beschwerdeverfahren nur dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn der Sachverhalt schon vom Amtsgericht umfassend aufgeklärt und der Betroffene bereits in erster Instanz zu allen für die Haftentscheidung maßgeblichen Punkten gehört wurde, so dass ausgeschlossen erscheint, dass die erneute Anhörung durch das Beschwerdegericht zur Feststellung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen führt. 2. Die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger vietnamesischer Staatsangehöriger nach Vietnam unterliegt der Besonderheit, dass den deutschen Ausländerbehörden eine Abschiebung vietnamesischer Staatsangehöriger nur im Rahmen des - völkerrechtlich verbindlichen - Abkommens über die Rückübernahme von vietnamesisichen Staatsangehörigen (BGBl. II, 744 Rückübernahmeabkommen) möglich ist. 3. Daraus ergibt sich - ungeachtet der tatsächlichen Einhaltung der vorgesehenen Fristen und der schleunigen Abwicklung aller Verfahrensschritte - jedenfalls, dass für Personen, die nicht mindestens auf der Liste A aufgeführt sind, eine Rückführung nach Vietnam innerhalb von drei Monaten oder nahe dieser Frist ausgeschlossen erscheint. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 10 Wx 6/01 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, RPflG, EGBGB |
| Leitsatz: | "Hauptsache" i. S. v. § 926 Abs. 1 ZPO ist jedes Verfahren, in dem der Verfügungsanspruch nicht nur vorläufig auf seine Begründetheit hin zu überprüfen ist, sei es auch nur inzident. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 11 W 6/01 | |