JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Urteil vom 30.06.2006, Aktenzeichen: 1 U 4/06
| Leitsatz: | 1. Ob in der Versagung einer Rodungsgenehmigung im Jahre 1994 eine Amtspflichtverletzung liegt, ist auch dann vom Zivilgericht eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ein Verwaltungsgericht die Behörde im Jahre 1999 rechtskräftig zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet hat. 2. Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht eines Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, so kann aus der späteren Missbilligung seiner Rechtsauffassung durch ein Verwaltungsgericht ein Schuldvorwurf nicht abgeleitet werden. 3. Die gerichtliche Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches nach § 21 Abs. 1 LWaldG LSA 1994 setzt ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren voraus. |
| Rechtsgebiete: | LWaldG LSA 1994 |
| Vorschriften: | LWaldG LSA 1994 § 21 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Halle 4 O 338/00 vom 25.11.2005 BGH III ZR 187/06 vom 19.04.2007 |
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