JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Urteil vom 29.08.2002, Aktenzeichen: 2 U (Lw) 24/00
| Leitsatz: | 1. Auch im Rahmen eines so genannten Pflugtauschverhältnisses besteht - wie beim Pachtvertrag - eine Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der übernommenen Flächen, deren schuldhafte Verletzung zu Schadensersatzansprüchen führen kann. 2. Ordnungsgemäß ist die Bewirtschaftung der Tauschfläche dann, wenn sie nach den einschlägigen technischen und wirtschaftlichen Regeln substanzerhaltend durchgeführt wird. Eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung von Ackerflächen liegt nicht mehr vor, wenn sie als Raubbau am Boden angesehen werden muss oder das Gesamtkonzept der Bewirtschaftung zu einer Erschöpfung der Böden bzw. zu einer nachhaltigen Minderung der Ertragsmöglichkeiten führt. Eine Bewirtschaftung nach Idealmaßstäben ist hingegen nicht geschuldet. 3. Bodenverdichtungen entstehen immer, wenn eine Ackerfläche mit Fahrzeugen befahren wird, was im Rahmen landwirtschaftlicher Nutzung unvermeidlich ist. Wenn eine Fläche Bodenverdichtungen aufweist, die über das übliche Maß deutlich hinausgehen, ergibt sich hieraus nicht ohne Weiteres ein Schadensersatzanspruch des Eigentümers gegen den Pächter oder Tauschpartner. Vielmehr setzt ein Schadensersatzanspruch stets voraus, dass etwaige Bodenbeeinträchtigungen auf einer Pflichtverletzung desjenigen beruhen, der in Anspruch genommen wird. 4a. Zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche gehört neben dem Bestellen, Düngen und Abernten auch die technisch ordnungsgemäße Einbringung von Schutzmitteln. 4b. Eine sachgerechte Bewirtschaftung nach den heute üblichen Maßstäben erfordert es aber in aller Regel nicht, Ackerflächen in so erheblichem Umfang mit Schutzmitteln zu behandeln, dass keinerlei Unkraut auftreten kann. Dies gilt insbesondere für den Anbau von Mais. |
| Rechtsgebiete: | PflSchG, BGB, ZPO |
| Vorschriften: | PflSchG § 6, BGB § 280 Abs. 1, BGB § 284 Abs. 1 a. F., BGB § 288 Abs. 1, BGB § 586 Abs. 1 S. 3, BGB § 586 Abs. 1 S. 2, BGB § 596 Abs. 1, ZPO § 91, ZPO § 92 Abs. 1, ZPO § 100 Abs. 4, ZPO § 269 Abs. 3 S. 2, |
| Verfahrensgang: | AG Halle-Saalkreis 106 Lw 5/00 vom 26.09.2000 |
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