JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Urteil vom 28.02.2008, Aktenzeichen: 1 U 53/07
| Leitsatz: | 1. Zum (hier fehlgeschlagenen) Nachweis der nicht standardgerechten Durchführung einer gynäkologischen TVT-Implantation trotz nachgewiesener Perforation des Dünndarms. 2. Ist die ärztliche ex-ante-Bewertung zweier alternativer Operationsmethoden als nicht gleichwertig vertretbar (hier: im Februar 2003 die Einschätzung, dass bei einer Stressharninkontinenz eine <offene> Kolposuspension gegenüber einer <minimalinvasiven> TVT-Implantation zwar auch annähernd gleiche Heilungschancen bietet, aber wegen ihrer insgesamt sehr viel höheren Risiken keine echte Alternative darstellt), so stellt der darauf fußende Entschluss, über die andere Operationsmethode nicht im Einzelnen aufzuklären, keine schuldhafte Pflichtverletzung dar. |
| Verfahrensgang: | LG Stendal, 21 O 391/03 vom 16.05.2007 |
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