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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 25.03.2002, Aktenzeichen: 1 U 140/01 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 1 U 140/01

Urteil vom 25.03.2002


Leitsatz:1. Eine schuldhafte Pflichtverletzung eines Rechtsanwaltes liegt vor, wenn er in einem einstweiligen Verfügungsverfahren Berufung eingelegt hat, ohne dass hierfür eine Erfolgsaussicht bestand, weil nicht einmal ansatzweise ersichtlich ist, wie es dem Kläger hätte gelingen sollen, den Kernvorwurf, auf den er seine vermeintlichen Ansprüche bzw. seine Rechtsverteidigung gestützt hat, glaubhaft zu machen.

2. Hierbei obliegt es dem Senat nicht, die sich aufdrängende standesrechtliche Problematik zu prüfen, also die Frage, ob ein Rechtsanwalt sich als Organ der Rechtspflege dazu hergeben darf, durch unbegründete Rechtsmittel "Druck" auf den Gegner auszuüben. Jedenfalls muss der Mandant aber auch in einem solchen Fall unzweideutig über die Kostenfolge belehrt werden und zum Ausdruck bringen, dass er bereit ist, die Verfahren auch ohne jede Chance auf Kostenerstattung durchzuführen.
Rechtsgebiete:EGZPO, ZPO
Vorschriften:EGZPO § 26 Nr. 7, ZPO § 97 Abs. 1, ZPO § 313 a, ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 a. F., ZPO § 540 Abs. 2, ZPO § 543, ZPO § 543 Abs. 2 n. F., ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 711, ZPO § 713 n. F.,
Verfahrensgang:LG Dessau 2 O 260/01

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