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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 22.01.2009, Aktenzeichen: 1 U 82/08 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 1 U 82/08

Urteil vom 22.01.2009


Leitsatz:1. Die Erstellung eines wissenschaftlichen Aufsatzes, hier mit einem "bestellten" Ergebnis, fällt so sehr aus dem üblichen Rahmen anwaltlicher Tätigkeit für einen Mandanten heraus, dass sie von einer Vergütungsvereinbarung über "außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten" nicht erfasst wird.

2. Auf den Vergütungsanspruch hierfür ist § 34 Abs. 1 RVG direkt oder entsprechend anwendbar; mündlichen oder konkludenten Vergütungsabreden steht § 4 Abs. 1 RVG a.F. nicht entgegen.

3. Beruft sich der Mandant auf eine unentgeltliche Leistungserbringung, so muss er den Nachweis der Unentgeltlichkeit führen.
Rechtsgebiete:RVG
Vorschriften:RVG § 4 Abs. 1, RVG § 34 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Halle, 6 O 586/08 vom 04.08.2008

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