JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Urteil vom 20.12.2007, Aktenzeichen: 1 U 95/06
| Leitsatz: | 1. Stehen mehrere medizinisch sinnvolle und angezeigte Behandlungsmethoden zur Verfügung, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, so muss der Patient selbst prüfen und mitentscheiden können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will. 2. Zur Pflicht der Aufklärung einer Schwangeren durch den Geburtshelfer in der laufenden 31. Schwangerschaftswoche nach Blasensprung über die Möglichkeit der Hinauszögerung der Geburtseinleitung mit Förderung der Lungenreife anstelle der bewusst eingeleiteten Frühgeburt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB a.F. § 823 Abs. 1, BGB a.F. § 847 Abs. 1, BGB a.F. § 831 Abs. 1 S. 1, BGB § 278, |
| Verfahrensgang: | LG Magdeburg 9 (8) O 3006/00 vom 22.11.2006 |
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