JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Urteil vom 19.07.2005, Aktenzeichen: 1 U 83/04
| Leitsatz: | 1. Wird in einem Vertrag über die entgeltliche Übernahme einer Steuerberatungspraxis die Höhe des Kaufpreises am Netto-Jahresumsatz des letzten vollen Geschäftsjahres orientiert, so erfüllt eine Vertragsklausel über eine nachträgliche Kaufpreisreduzierung den objektiven Tatbestand des § 138 Abs. 1 BGB, die bestimmt, dass jeglicher Umsatzrückgang in den ersten zwei Jahren ab Übernahme der Praxis, unabhängig von seinem Grund und unabhängig von einem Vertreten-müssen des Veräußerers, in voller Höhe zur Reduzierung des Kaufpreises führt. 2. Ein Wettbewerbsverbot in einem Praxisübernahmevertrag, welches dem Veräußerer für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Übernahme der Praxis jegliche Steuerberatertätigkeit für die überzuleitenden Mandanten sowie jegliche Berufsausübung im Gebiet der Landeshauptstadt und in einem Umkreis von weiteren 60 km untersagt, ist wegen Sittenwidrigkeit nichtig. Die Nichtigkeit dieser Vertragsklausel kann durch eine salvatorische Klausel nicht abgewandt werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB, StGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 125 Satz 2, BGB § 134, BGB § 138, BGB § 138 Abs. 1, BGB § 139, BGB § 162, BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, BGB § 818 Abs. 2, StGB § 203, ZPO § 533, ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Magdeburg 6 O 1308/04 vom 18.11.2004 |
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