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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 18.05.2006, Aktenzeichen: 9 U 50/03 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 9 U 50/03

Urteil vom 18.05.2006


Leitsatz:Wenn ein Mieter 9 Faxschreiben vorlegen kann, die sämtlich an die Faxnummer des Vermieters gerichtet sind und er weiter zu allen 9 Schreiben den o.K.-Vermerk auf dem Sendeberecht nachweisen kann, dann genügt ein einfaches Bestreiten des Zugangs nicht. In einem solchen Fall spricht vielmehr ein Anscheinsbeweis für den Zugang, den der Vermieter erschüttern muss. Enthalten die Schreiben Mängelanzeigen und mindert der Mieter über einen Zeitraum von rund 3 Jahren den Mietzins ohne dass der Vermieter dies beanstandet, ist ein Nachzahlungsanspruch verwirkt. Es ist sowohl das Zeit- als auch das Umstandsmoment erfüllt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 539,
Verfahrensgang:LG Magdeburg 4 O 1406/02 vom 31.03.2003
BGH XII ZR 91/06 vom 19.09.2007

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