Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 17.01.2008, Aktenzeichen: 1 U 74/07 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 1 U 74/07

Urteil vom 17.01.2008


Leitsatz:1. Bei der Beauftragung mit der Beratung und Vertretung in einer Insolvenzangelegenheit ist der Rechtsberater verpflichtet, diejenige Lösung zu suchen, die vermeidbare Vermögensschäden vom Mandanten abwendet.

2. Bestehen für den Mandanten bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit verschiedene Handlungsmöglichkeiten (hier: Einleitung eines Regelinsolvenzverfahrens durch Eigenantrag oder Schaffung der Voraussetzungen für ein Verbraucherinsolvenzverfahren), so ist es pflichtwidrig, dem Mandanten einseitig nur eine dieser Varianten, und zwar als alternativlose Handlungsoption, darzustellen.

3. Ein Rechtsberater, der die Beratung und Vertretung in einer Insolvenzangelegenheit übernommen hat, muss die Handlungsmöglichkeiten bei persönlicher Zahlungsunfähigkeit und die damit jeweils verbundenen Chancen und Risiken kennen und mit seinem Mandanten besprechen.
Rechtsgebiete:ZPO, BGB, InsO
Vorschriften:ZPO § 296a, BGB § 280 Abs. 1, InsO § 304 Abs. 1, InsO § 304 Abs. 2 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Dessau-Roßlau 6 O 459/06 vom 20.07.2007

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NAUMBURG – Urteil vom 17.01.2008, Aktenzeichen: 1 U 74/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-NAUMBURG - 17.01.2008, 1 U 74/07" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum