Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 16.09.2004, Aktenzeichen: 4 U 38/04 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 4 U 38/04

Urteil vom 16.09.2004


Leitsatz:Ein Überholmanöver stellt auch für einen nicht alkoholisierten Fahrer erhöhte Anforderungen an sein Fahrverhalten (§ 5 StVO). Führt ein Fahrer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit ein Überholmanöver durch, hat er als Versicherungsnehmer und damit Gegner des für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 61 VVG beweisbelasteten Versicherers dadurch noch keine Umstände für die Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs nachgewiesen, dass er durch das Ausscheren eines vor ihm fahrenden PKW im Rahmen des Überholvorgangs überrascht worden sein will.
Rechtsgebiete:VVG, AKB, StVO
Vorschriften:VVG § 61, AKB § 12 Nr. 1 II a, StVO § 5,
Verfahrensgang:LG Stendal 21 O 289/03 vom 08.03.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NAUMBURG – Urteil vom 16.09.2004, Aktenzeichen: 4 U 38/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-NAUMBURG - 16.09.2004, 4 U 38/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum