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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 15.12.2005, Aktenzeichen: 2 U 84/05 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 2 U 84/05

Urteil vom 15.12.2005


Leitsatz:Eine mit einem Kreditinstitut geschlossene Vereinbarung mit der Bezugnahme auf eine mehr als sechs Jahre zurückliegende "Negativerklärung des Grundeigentümers", in der die Verpflichtung zur Bestellung einer Grundschuld enthalten ist, ist überraschend im Sinne von § 3 AGBG, wenn diese Verpflichtung in der Negativerklärung nicht wenigstens drucktechnisch hervorgehoben ist und wenn die Negativerklärung der Bezugnahmevereinbarung nicht angeheftet ist und auch nicht näher erläutert ist.
Rechtsgebiete:AGBG
Vorschriften:AGBG § 3,
Verfahrensgang:LG Halle 5 O 318/04 vom 13.07.2005

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