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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 15.10.2002, Aktenzeichen: 9 U 126/02 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 9 U 126/02

Urteil vom 15.10.2002


Leitsatz:Ein Energieversorgungsvertrag den der Kunde unmittelbar nach Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes vom 28.04.1998 (BGBl I S. 730) mit dem vormaligen Monopolunternehmen abgeschlossen hat, verstößt nicht gegen § 134 BGB, selbst wenn das vormalige Monopolunternehmen wettbewerbswidrig von nunmehr vorhandenen Konkurrenten überhöhte Durchleitungsgebühren für die Nutzung des Leitungssystems verlangt und dies nach dem Vortrag des Kunden dazu führt, das die Konkurrenzunternehmen ihm kein günstigeres Angebot unterbreiten können, als das vormalige Monopolunternehmen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 134,
Verfahrensgang:LG Magdeburg 31 O 19/01 vom 11.06.2002

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