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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 15.02.2006, Aktenzeichen: 5 U 158/05 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 5 U 158/05

Urteil vom 15.02.2006


Leitsatz:1. Durch die Überweisungen von dem Kontokorrentkreditkonto der Schuldnerin bei der Bank auf die ebenfalls bei der Bank geführten Darlehenskonten hat sich die Befriedigungsmöglichkeit der übrigen Gläubiger der Schuldnerin dann verschlechtert, wenn die Forderungen der Bank aus haftendem Vermögen der Schuldnerin getilgt worden sind und nicht alle Gläubiger befriedigt werden.

2. Wenn eine Forderung durch eine gleichartige andere Forderung desselben Gläubigers ersetzt wird, ist eine Gläubigerbenachteiligung nicht gegeben.
Rechtsgebiete:InsO
Vorschriften:InsO § 115 Abs. 1, InsO § 116 Satz 1, InsO § 129 Abs. 1, InsO § 133, InsO § 133 Abs. 1, InsO § 133 Abs. 2, InsO § 138 Abs. 2 Nr. 1, InsO § 138 Abs. 2 Nr. 2, InsO § 143, InsO § 143 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Magdeburg 10 O 182/05 vom 06.12.2005

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