( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 13.03.2008, Aktenzeichen: 1 U 83/07 



OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 1 U 83/07

Urteil vom 13.03.2008


Leitsatz:1. Zum Ausschluss des Vorliegens einer tiefen Beinvenenthrombose genügten im Jahre 2002 bei entsprechenden Befunden eine klinischen Untersuchung, ein D-Dimere-Test ohne Befund und eine farbcodierte Duplex-Ultraschalluntersuchung ohne Befund; eine aszendierende Phlebographie war unter diesen Umständen weder geboten noch gerechtfertigt.

2. Es stellt keinen Dokumentationsmangel dar, wenn nicht alle Einzelbefunde einer Duplex-Ultraschalluntersuchung durch dauerhafte Bilder aktenkundig gemacht werden. Es genügt, wenn sich aus der Dokumentation die Vorgehensweise bei der Befunderhebung und die vom Arzt gewonnenen Erkenntnisse ergeben.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1, ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, ZPO § 540 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Halle, 2 O 47/06 vom 31.07.2007

Volltext

Um den Volltext vom OLG-NAUMBURG – Urteil vom 13.03.2008, Aktenzeichen: 1 U 83/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-naumburg/olg-naumburg-urteil-vom-13-03-2008-az-1-u-8307

"OLG-NAUMBURG - 13.03.2008, 1 U 83/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN