JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Urteil vom 13.03.2008, Aktenzeichen: 1 U 83/07
| Leitsatz: | 1. Zum Ausschluss des Vorliegens einer tiefen Beinvenenthrombose genügten im Jahre 2002 bei entsprechenden Befunden eine klinischen Untersuchung, ein D-Dimere-Test ohne Befund und eine farbcodierte Duplex-Ultraschalluntersuchung ohne Befund; eine aszendierende Phlebographie war unter diesen Umständen weder geboten noch gerechtfertigt. 2. Es stellt keinen Dokumentationsmangel dar, wenn nicht alle Einzelbefunde einer Duplex-Ultraschalluntersuchung durch dauerhafte Bilder aktenkundig gemacht werden. Es genügt, wenn sich aus der Dokumentation die Vorgehensweise bei der Befunderhebung und die vom Arzt gewonnenen Erkenntnisse ergeben. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1, ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, ZPO § 540 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Halle, 2 O 47/06 vom 31.07.2007 |
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