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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 13.03.2001, Aktenzeichen: 1 U 76/00 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 1 U 76/00

Urteil vom 13.03.2001


Leitsatz:1. Nicht jeder Diagnoseirrtum ist schon als Behandlungsfehler zu werten. Ein Verschulden des Arztes ist nur dann zu bejahen, wenn er aus seiner Sicht z.Zt. der Diagnosestellung entweder Anlass zu Zweifeln an der Richtigkeit der gestellten Diagnose hatte oder aber solche Zweifel gehabt und diese nicht beachtet hat.

2. Ein Verstoß gegen die berufsfachlich gebotene Sorgfalt kann in der Unterlassung der zwingend gebotenen unverzüglichen Einweisung des Patienten in ein Krankenhaus zur Erhebung der erforderlichen Befunde für eine weiter gehende Diagnostik liegen.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 844 Abs. 1, BGB § 1968, BGB § 844 Abs. 2, BGB § 843 Abs. 2 bis 4, ZPO § 287, ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3, ZPO § 304, ZPO § 301 Abs. 1, ZPO § 92 Abs. 1, ZPO § 709 S. 1, ZPO § 546 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Magdeburg 8 O 1680/98

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