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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 11.11.2005, Aktenzeichen: 10 U 26/05 (Hs) 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 10 U 26/05 (Hs)

Urteil vom 11.11.2005


Leitsatz:Auch wenn der Kläger eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs die Anspruchsgegner grundsätzlich gemeinsam hätte in Anspruch nehmen können, ist noch nicht ohne weitere Anhaltspunkte von einem rechtsmissbräuchlichen Verhalten im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG auszugehen.

Allein der Umstand, dass der Kläger eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs nur einen einmaligen Verstoß des Anspruchsgegners nachweisen kann, reicht nicht aus, einen nur unerheblichen Wettbewerbsverstoß anzunehmen.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 8 Abs. 4,
Verfahrensgang:LG Dessau 3 O 135/04 vom 03.06.2005

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