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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 11.07.2006, Aktenzeichen: 1 U 1/06 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 1 U 1/06

Urteil vom 11.07.2006


Leitsatz:1. Grundsätzlich ist Beweisantritten der Patientin, die darauf gerichtet sind, die Richtigkeit der Eintragungen in der Patientenakte des Krankenhauses zum Zeitpunkt und zum Inhalt eines ärztlichen Aufklärungsgespräches (hier insbesondere über die Tragweite einer Tubensterilisation) zu widerlegen, nachzugehen.

Eine weitere Sachaufklärung ist jedenfalls geboten, wenn die Patientin bestreitet, dass die dokumentierte Aufklärung ihrem Inhalt nach ausreichend war.

2. Die Übernahme einer medizinischen Behandlung, die regelmäßig in einer Spezialklinik (hier Perinatalzentrum) erfolgen soll, durch ein Krankenhaus der allgemeinen Versorgung löst für sich allein genommen eine Arzthaftung wegen eines Behandlungsfehlers noch nicht aus, sondern nur bei Abweichung vom Standard der medizinischen Versorgung in der Spezialklinik.

3. Die Anwendung von Medikamenten mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung lediglich für Erwachsene und Jugendliche kann im Bereich der Neonatologie gleichwohl Standard der kinderärztlichen Behandlung sein (off-label-use) und den haftungsrechtlichen Maßstab bestimmen, wenn ausdrücklich für Kinder zugelassene Alternativmedikamente fehlen und im Rahmen einer auf den Einzelfall bezogenen Abwägung der mögliche Nutzen der Medikation einerseits deren Risiken und vor allem das Risiko der Nichtbehandlung andererseits überwiegen.

4. Zur Therapiewahl bei Feststellung eines offenen Ductus arterioses bei einer Frühgeborenen (hier auch unter Berücksichtigung einer vermeintlichen Leitlinien-Empfehlung nicht beanstandet).

5. Ist schon der Nachweis der Auslösung einer Infektion durch körperfremde Bakterien unmöglich, sondern demgegenüber eine Auslösung durch körpereigene Bakterien sehr wahrscheinlich, so ist dem Parteivorbringen zur mangelnden Hygiene auf der Krankenhausstation nicht weiter nachzugehen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 301 Abs. 1 Satz 1, ZPO § 313 a Abs. 1 S. 1, ZPO § 448, ZPO § 531 Abs. 2, ZPO § 538 Abs. 1, ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1, ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, ZPO § 540 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Dessau 4 O 1020/04 vom 22.11.2005

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