JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Urteil vom 08.11.2007, Aktenzeichen: 1 U 12/07 (Hs)
| Leitsatz: | 1. Werbemaßnahmen eines Steuerberaters (hier: Rundschreiben an Nichtmandanten unter Nennung künftiger eigener Mitarbeiter, die derzeit noch in bereits gekündigter Stellung bei einem Mitbewerber beschäftigt sind) sind nicht wettbewerbswidrig i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG, wenn sie sich in dem durch §§ 57, 57a StBG normierten Rahmen halten. 2. Ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 2 UWG setzt voraus, dass die Zuwiderhandlung von einem Mitarbeiter oder Beauftragten des beklagten Unternehmens vorgenommen wird. Die Handlung der Mutter des Geschäftsführers dieses Unternehmens, die selbst noch Mitarbeiterin des klagenden Mitbewerbers ist, ist dem in Anspruch genommenen Unternehmen nicht ohne Weiteres zurechenbar. 3. Es kann offen bleiben, ob ein Verstoß gegen § 50 Abs. 1 Satz 2 StBG geeignet ist, den Wettbewerb unter Angehörigen der steuerberatenden Berufe nicht unerheblich zu beeinträchtigen. Jedenfalls ist § 50 Abs. 1 Satz 2 StBG nicht dadurch verletzt, dass der Geschäftsführer einer Steuerberatergesellschaft zugleich auch als angestellter Wirtschaftsprüfer beruflich tätig ist. |
| Rechtsgebiete: | UWG, StBG |
| Vorschriften: | UWG § 4 Nr. 11, UWG § 8 Abs. 2, StBG § 57, StBG § 57a, StBG § 50 Abs. 1 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | LG Dessau-Roßlau 3 O 49/06 vom 26.01.2007 |
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