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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 07.12.2004, Aktenzeichen: 9 U 72/04 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 9 U 72/04

Urteil vom 07.12.2004


Leitsatz:Unterliegt der Abschluss eines Geschäftes (hier: langjähriger Mietvertrag) nach der Landeshaushaltsordnung der Zustimmung des Ministeriums der Finanzen, so handelt es sich dabei um eine behördeninterne Kompetenzregelung. Die Zustimmung stellt aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung dar, wenn eine Behörde, ohne die Zustimmung einzuholen, mit einem Dritten einen Vertrag abschließt.
Rechtsgebiete:VwVfG, LHO
Vorschriften:VwVfG § 35, LHO § 38,
Verfahrensgang:LG Magdeburg 4 O 795/03 vom 12.05.2004

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