JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Urteil vom 07.08.2007, Aktenzeichen: 9 U 53/07
| Leitsatz: | Hat das Landgericht entgegen § 406 Abs. 4 ZPO über ein Ablehnungsgesuch gegen den gerichtlich bestellten Sachverständigen nicht durch Beschluss entschieden, sondern in den Gründen des Urteils, ist das Berufungsgericht dann nicht gehindert das Beweisergebnis zu verwerten, wenn die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss keinen Erfolg gehabt hätte. Diese Prüfung kann das Berufungsgericht selbst in den Gründen seines Urteils vornehmen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 406 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | LG Dessau 2 O 983/04 vom 20.02.2007 |
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