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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 05.02.2004, Aktenzeichen: 4 U 158/03 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 4 U 158/03

Urteil vom 05.02.2004


Leitsatz:Grundsätzlich entfällt für die mitversicherte Person der Versicherungsschutz aus einer vorläufigen Deckungszusage nicht, weil der Versicherungsnehmer die erste Prämie nicht zahlt. Im Rückforderungsprozess trägt der Versicherer die Beweislast für die objektiven Voraussetzungen der Obliegenheitsverletzung (hier: Fahren ohne Fahrerlaubnis des indischen Fahrers), für sein Verschulden und für die Kausalität, § 6 Abs. 2 VVG.

Letztlich hat der Versicherer bei einem ausländischen Kraftfahrer, der nicht im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist, nachzuweisen, ob der Unfall bzw. Versicherungsfall darauf zurückzuführen ist, dass er zum Führen eines Kfz nicht in der Lage war.
Rechtsgebiete:VVG
Vorschriften:VVG § 6 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Dessau 4 O 572/03 vom 12.09.2003

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