JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Urteil vom 04.04.2008, Aktenzeichen: 2 U 13/08
| Leitsatz: | 1. Die Rückgabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Grundstückes oder Betriebes nach Ende eines Landpachtvertrages geschieht dadurch, dass der Pächter dem Verpächter den unmittelbaren Besitz einräumt und ihm die mit der Bewirtschaftung der Pachtfläche verbundenen Rechte einräumt. Er muss dem Verpächter ferner die Möglichkeit verschaffen, sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Pachtsache zu überzeugen. 2. Für die geschuldete Rückgabe der Pachtfläche genügt es deshalb nicht, einfach die Bewirtschaftung einzustellen; vielmehr bedarf es eines aktiven und abschließenden Rückgabeaktes. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 595, BGB § 595 Abs. 1, BGB § 596 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | AG Halle-Saale, 121 Lw 5/07 vom 14.12.2007 |
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