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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGUrteil vom 02.08.2006, Aktenzeichen: 6 U 176/05 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 6 U 176/05

Urteil vom 02.08.2006


Leitsatz:1. Die Nutzung der Wasserkraft der Bundeswasserstraße Saale zur Gewinnung elektrischer Energie ist nicht gemäß § 7 des Wassergesetzes Sachsen-Anhalt (WG LSA) aF unentgeltlich. Ein Vertrag über die Zahlung von Entgelt für eine solche Nutzung der Wasserkraft ist deshalb nicht wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB nichtig.

2. Die Bestimmung des § 7 WG LSA, nach der der Eigentümer eines Gewässers für die Benutzung als solche, ausgenommen das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, kein Entgelt fordern kann, betrifft nicht die Nutzung der Wasserkraft. Denn die Nutzung der Wasserkraft zur Gewinnung elektrischer Energie geht über die in § 5 geregelten Arten der Gewässerbenutzung, die nach § 7 WG LSA unentgeltlich sind, hinaus. Diese Nutzung der Wasserkraft ist keine Gewässerbenutzung als solche im Sinne des § 7 WG LSA.
Rechtsgebiete:WG LSA, BGB
Vorschriften:WG LSA § 7, BGB § 134,
Verfahrensgang:LG Magdeburg 4 O 2881/04 vom 12.12.2005

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