JuraForum.de > Urteile > OLG-NAUMBURG > Beschluss vom 30.04.2009, Aktenzeichen: 3 WF 224/08
| Leitsatz: | Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ist regelmäßig bereits dadurch verdient, dass ein Prozessbevollmächtigter auftragsgemäß im Beschwerdeverfahren tätig geworden ist. Dazu gehört grundsätzlich die Entgegennahme einer vom Gericht - auch formlos - mitgeteilten Beschwerdeschrift und dass grundsätzlich glaubhaft ist, dass der Anwalt auftragsgemäß anschließend pflichtgemäß geprüft hat, ob er etwas für seinen Mandanten zu veranlassen hat. Die Einreichung eines Schriftsatzes bei Gericht ist hingegen nicht erforderlich (im Anschluss an BGH NJW 2005, 2233). |
| Rechtsgebiete: | VV RVG |
| Vorschriften: | VV RVG Nr. 3200, |
| Verfahrensgang: | AG Salzwedel, 50 F 184/07 vom 03.07.2008 |
Um den Volltext vom OLG-NAUMBURG – Beschluss vom 30.04.2009, Aktenzeichen: 3 WF 224/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-NAUMBURG - 30.04.2009, 3 WF 224/08" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum