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JuraForum.deUrteileOLG-NAUMBURGBeschluss vom 29.08.2001, Aktenzeichen: 2 Ww 48/00 

OLG-NAUMBURG – Aktenzeichen: 2 Ww 48/00

Beschluss vom 29.08.2001


Leitsatz:1. Die Mindestvergütung für die Bodennutzung steht dem LPG-Mitglied grundsätzlich hinsichtlich aller Flächen zu, die es in die LPG eingebracht hat. § 44 Abs. 1 LwAnpG unterscheidet nicht danach, ob es sich um das Eigentum des Mitglieds handelte oder ob er die eingebrachten Flächen der LPG auf Grund einer anderen Rechtsposition zur Verfügung gestellt hat.

2. Handelt es sich bei den eingebrachten Flächen um Pachtland, so besteht ein Anspruch gem. § 44 Abs. 1 Nr. 2 LwAnpG jedoch nur für den Zeitraum, in dem die LPG das Pachtland auf Kosten des Mitglieds das den Pachtzins weiterhin gezahlt hat, nutzen konnte.
Rechtsgebiete:LwVG, LwAnpG, LPGG/1959, LPGG
Vorschriften:LwVG § 44, LwVG § 45, LwAnpG § 44, LwAnpG § 51, LwAnpG § 44 Abs. 1, LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2, LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 2 S. 1, LwAnpG § 44 Abs. 1 Ziff. 2, LwAnpG § 44 Abs. 1 Nr. 1 S. 3, LPGG/1959 § 7 Abs. 2, LPGG/1959 § 25 Abs. 3, LPGG § 25 Abs. 3 S. 2,
Verfahrensgang:AG Wernigerode 9 Lw 40/99

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